Zollabwicklung. Effizient, legal, stressfrei

Zollabfertigung ist eine Schlüsselphase im internationalen Handel.

Wenn sie gut durchgeführt wird, ermöglicht sie es, unnötige Verzögerungen, Dokumentationsfehler und finanzielle Strafen zu vermeiden.

Bei Taulog bieten wir umfassende Zolldienstleistungen – sowohl für Import als auch Export. Wir helfen Kunden bei der Vorbereitung entsprechender Dokumentation und koordinieren Abfertigungen in Polen und weltweit.

Wir arbeiten mit erfahrenen Zollagenturen im In- und Ausland (Deutschland, Niederlande, Belgien, Großbritannien) zusammen, was es uns ermöglicht, hohe Effizienz und kurze Verfahrenszeiten zu gewährleisten.

Zollabwicklung kann Teil unserer Transportdienstleistungen sein

Wann benötigen Sie Zollabwicklung?

  • Sie importieren Waren von außerhalb der Europäischen Union (z.B. aus China, Türkei, USA)
  • Sie exportieren Waren und möchten ein Zolldokument EX oder T1 erhalten
  • Sie benötigen Warenklassifizierung nach dem HS/CN-System
  • Sie planen eine Abfertigung in einem Hafen oder Bahnterminal
  • Sie möchten keine Zeit mit Behördenkontakt und Verfahren verschwenden

Mit uns gewinnen Sie die Gewissheit, dass Formalitäten rechtzeitig und gemäß den geltenden Vorschriften erledigt werden.

Welche Zolldienstleistungen bieten wir an?

  • Vorbereitung von Import- und Exportanmeldungen (SAD, ZC299)
  • Erstellung von Transitdokumenten T1
  • Warenklassifizierung und Bestimmung von Zoll- und Steuerabgaben
  • Beschaffung von Bescheinigungen und Ursprungszeugnissen
  • Vereinfachte Abfertigungen und 33a-Abfertigungen (ohne Mehrwertsteuer)
Obsługa celna

Zollabwicklung in Großpolen und ganz Polen

Unsere Unterstützung richten wir in erster Linie an Unternehmen aus der Woiwodschaft Großpolen – Posen, Gniezno, Konin, Piła, Ostrów Wlkp., aber wir arbeiten auch mit Kunden aus ganz Polen zusammen.

Unabhängig vom Standort bieten wir:

  • Remote-Service (Vollmacht + ePUAP),
  • Kontakt mit der Agentur bei Warenbeschlagnahme,
  • laufende Informationen über Änderungen der Zollvorschriften.

Dank der Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern wickeln wir auch Zollverfahren an der EU-Grenze zu Großbritannien (nach dem Brexit) ab, einschließlich Exportanmeldungen EXS/ENS.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Kann ich eine Abfertigung beauftragen, ohne am Amt teilzunehmen?
Ja – wir arbeiten auf Basis einer Vollmacht, die meisten Abfertigungen erfolgen remote.

Helfen Sie bei der Bestimmung des Tarifcodes?
Ja – wir klassifizieren Waren nach dem HS/CN-System und überprüfen Zollsätze.

Erstellen Sie T1-Dokumente?
Ja – wir erstellen Transitdokumente und schließen sie an Grenzübergängen ab.

Helfen Sie bei 33a-Abfertigungen (Import ohne Mehrwertsteuer)?
Ja

Wo kann ich offizielle Informationen über Zollvorschriften herunterladen?
Schauen Sie auf die Website der Nationalen Steuerverwaltung.

Wir verwenden Cookies, um dem Benutzer die Nutzung unserer Website zu erleichtern und zu Werbezwecken. Durch die Nutzung der Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen werden diese auf Ihrem Endgerät gespeichert. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen in Ihren Browsereinstellungen ändern. Mehr in den Datenschutzbestimmungen.
Rozumiem